Fördervoraussetzungen weltweit:
- Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein
- Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester dauern; im Rahmen einer Kooperation wird auch ein Aufenthalt von 12 Wochen gefördert – Trimester werden nicht gefördert
- Förderung von freiwilligen Auslandsemestern möglich, nicht aber von freiwilligen Praktika
- die Ausbildungsstätte in Ausland muss mit einer deutschen vergleichbar sein
- Vor dem Auslandsaufenthalt muss schon 1 Jahr in Deutschland, einem Staat in der EU oder in der Schweiz in etwa der Fachrichtung studiert worden sein ; bei MA-Studenten wird BA-Studium angerechnet, d.h. gefördert werden kann auch ein Auslandssemester im 1. oder 2. Semester
- das Auslandssemester, d.h. Leistungen sollen von der Heimathochschule anerkannt werden;
- das Auslandssemester kann auch während eines Urlaubssemesters stattfinden
- ein Auslandssemester, das zwischen einem BA- und MA-Studium stattfindet,kann nicht gefördert werden, wenn keine Einschreibung vorliegt
- Plus alle Regeln, die auch für das Inlands BaföG gelten ( Förderhöchstdauer, Leistungsnachweis, Fachrichtungswechsel)
- das Auslandssemester wird nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet
Wer grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands Bafög hat, bekommt auch kein Auslands Bafög; grundsätzlich meint nicht rechnerisch
Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderhöchstdauer beginnen;
Angaben zur Höhe des Länderzuschlags finden Sie auf den Seiten des Bmbf
Die Zuständigkeit liegt beim Ausland-Bafög für das ganze Bundesgebiet für bestimmte Ländergruppen bei ausgewählten Ämtern - Liste s. unter
Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG und Antragsformulare zum downloaden s. unter
www.das-neue-bafög.de
Achtung
der BaföG Rechner des Bafög Amtes wurde 2008 abgeschaltet; der jetzige ist privat – die BaföG Ämter übernehmen dafür keine Garantie |