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Fördermöglichkeiten

Studienaufenthalte an Partnerhochschulen in Europa - LLP/Erasmus
Die EU fördert die Studierendenmobilität innerhalb Europas mit
Stipendienmitteln Erasmus SMS
  • Gefördert werden Studienaufenthalte an Partnerhochschulen in der EU, den EFTA Ländern und der Türkei
  • mit maximal 200 €/Monat
  • Bewerbungsfristen sind der 1.2. für das Winter- und der 1.8. für das Sommersemester
  • bitte reichen Sie den Antrag auf ein EU-Stipendium beim Bereich Internationale Angelegenheiten ein

Promos
Promos unterstützt mit einer Teilförderung:
  • Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule
  • kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
  • Praktikum im Ausland
  • Fahrtkostenzuschuss

nicht gefördert werden können Aufenthalte an einer Partnerhochschule in Europa (Erasmus)

Bewerbungsfristen: 1. November für das darauffolgende Sommersemester
1. April für das darauffolgende Wintersemester

Bitte reichen Sie den Antrag auf eine Teilförderung durch Promos beim Bereich Internationale Angelegenheiten ein



Fulbright - Studienaufenthalte in den USA
Die Fulbright Kommission vergibt Voll- und Teilstipendien für Studienaufenthalte in den USA.
Studierende reichen ihre Bewerbungsunterlagen im Bereich Internationale Angelegnheiten ein, Graduierte direkt bei der Fulbrigth Kommission
  • für 1 akademisches Jahr (neun bis zehn Monate)
  • Die Bewerbungsfristen:
Voll- und Teilstipendien: April bis Juni für die Studienaufnahme im August des darauffolgenden Jahres
Reisekostenstipendien: Dezember/Januar für den im selben Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum
  • Wann bewerben: Studierende von Fachhochschule ab dem 2. Studiensemester
  • Was beinhaltet das Stipendium: Grundleistungen, Übernahme, der Studiengebühren, Zuschuss zu bzw. Übernahme der Lebenshaltungskosten, Vorbereitungstagung in Deutschland und Veranstaltungen für Fulbright-Stipendiaten in den USA.
Nähere Informationen und die Bewerbungsformulare zum downloaden finden Sie unter www.fulbright.de



Auslands-Bafög
Fördervoraussetzungen weltweit:
  • Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein
  • Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester dauern; im Rahmen einer Kooperation wird auch ein Aufenthalt von 12 Wochen gefördert – Trimester werden nicht gefördert
  • Förderung von freiwilligen Auslandsemestern möglich, nicht aber von freiwilligen Praktika
  • die Ausbildungsstätte in Ausland muss mit einer deutschen vergleichbar sein
  • Vor dem Auslandsaufenthalt muss schon 1 Jahr in Deutschland, einem Staat in der EU oder in der Schweiz in etwa der Fachrichtung studiert worden sein ; bei MA-Studenten wird BA-Studium angerechnet, d.h. gefördert werden kann auch ein Auslandssemester im 1. oder 2. Semester
  • das Auslandssemester, d.h. Leistungen sollen von der Heimathochschule anerkannt werden;
  • das Auslandssemester kann auch während eines Urlaubssemesters stattfinden
  • ein Auslandssemester, das zwischen einem BA- und MA-Studium stattfindet,kann nicht gefördert werden, wenn keine Einschreibung vorliegt
  • Plus alle Regeln, die auch für das Inlands BaföG gelten ( Förderhöchstdauer, Leistungsnachweis, Fachrichtungswechsel)
  • das Auslandssemester wird nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet

Wer grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands Bafög hat, bekommt auch kein Auslands Bafög; grundsätzlich meint nicht rechnerisch

Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderhöchstdauer beginnen;

Angaben zur Höhe des Länderzuschlags finden Sie auf den Seiten des Bmbf

Die Zuständigkeit liegt beim Ausland-Bafög für das ganze Bundesgebiet für bestimmte Ländergruppen bei ausgewählten Ämtern - Liste s. unter
Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG und Antragsformulare zum downloaden s. unter
www.das-neue-bafög.de

Achtung
der BaföG Rechner des Bafög Amtes wurde 2008 abgeschaltet; der jetzige ist privat – die BaföG Ämter übernehmen dafür keine Garantie


Studienkredite
Ein Studienkredit ist grundsätzlich die schlechteste Möglichkeit ein Studium bzw. ein Auslandssemester zu finanzieren - aber es ist oft das letzte Mittel. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss eines Studienkredits vorher genau über die verschiedenen Angebote erkundigen. In der CHE-Broschüre
CHE-Studienkredit-Test 2011 werden 33 Studienkredite, -darlehen und -fonds verglichen; diese Broschüre können Sie kostenlos downloaden
www.che-studienkredit-test.de

Ein Abschlussdarlehen für die letzten 2 Studienjahre kann auch für Auslandsaufenthalt genutzt werden und kann eine Alternative zum Bildungskredit der KfW sein.

Darauf sollten Sie bei der Aufnahe eines Darlehens oder Kredites auf alle Fälle achten:
  • Langfristige Auszahlung
  • Karenzzeit bei der Rückzahlung
  • Festzins, möglichst über die gesamte Laufzeit
  • Stundung der Zinsen während der Laufzeit, ansonsten verringert sich die ausgezahlte Summe
  • Aus dem KFW-Kredit kann man jederzeit aussteigen, Obergrenze effektiver Jahreszins: 8.45 % möglich
  • Bei Abbruch des Studiums wird Rückzahlung sofort fällig